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Bleiben Sie FAA-konform – Benennen Sie einen vertrauenswürdigen US-Vertreter für Zustellungen

Neue FAA-Vorschrift ab dem 2. April 2025 - Sind Sie vorbereitet?

Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf Flugzeugregistrierung oder Händlerzulassung bei der FAA eine ausländische Postadresseverwenden, sind Sie jetzt verpflichtet, einen US-Vertreter für Zustellungen (U.S. Agent for Service, USAS) zu benennen, der offizielle FAA-Dokumente in Ihrem Namen entgegennimmt.

Gemäß der neuen FAA-Regelung (89 FR 81305) werden Anträge ohne gültige USAS-Benennung abgelehnt.

Wir kümmern uns darum.

Wir bieten professionelle und zuverlässige Registered-Agent-Dienste, die vollständig den aktuellen FAA-Vorschriften entsprechen. Als Ihr US-Vertreter für Zustellungen übernehmen wir:

  • die offizielle Kommunikation mit der FAA in Ihrem Namen
  • den sicheren und zeitnahen Empfang von FAA-Dokumenten
  • die vollständige Einhaltung der aktuellen FAA-Anforderungen

Egal ob Neuantrag, Verlängerung oder Datenänderung – wir machen den Prozess einfach, schnell und sorgenfrei.

Ihre Vorteile mit uns:

  • Schnelle Einrichtung
  • FAA-konforme Unterlagen
  • Vertraut von internationalen Luftfahrzeughaltern
  • Zuverlässige Kommunikation mit der FAA

Damit Aircraft Partner als Ihr FAA-Vertreter auftreten und Ihnen eine Adresse in den USA bereitstellen kann, benötigen wir Ihre Angaben. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus.

Ansprechpartner

Airman Information

Ihre Tracking number finden Sie hier: https://iacra.faa.gov/IACRA/default.aspx

Plus mein FAA registriertes Luftfahrzeug (nicht registeriert mit Aircraft Partner Holdings Inc.)

*Leer lassen, wenn kein Luftfahrzeug



Die auf diesem Formular angegebenen persönliche Datenwerden nach den in unserer Datenschutzerklärung festgelegten Bedingungen verarbeitet, gespeichert und verwendet. Mit der Absendung des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.



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