Bleiben Sie FAA-konform – Benennen Sie einen vertrauenswürdigen US-Vertreter für Zustellungen
Neue FAA-Vorschrift ab dem 2. April 2025 - Sind Sie vorbereitet?
Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf Flugzeugregistrierung oder Händlerzulassung bei der FAA eine ausländische Postadresseverwenden, sind Sie jetzt verpflichtet, einen US-Vertreter für Zustellungen (U.S. Agent for Service, USAS) zu benennen, der offizielle FAA-Dokumente in Ihrem Namen entgegennimmt.
Gemäß der neuen FAA-Regelung (89 FR 81305) werden Anträge ohne gültige USAS-Benennung abgelehnt.
Wir kümmern uns darum.
Wir bieten professionelle und zuverlässige Registered-Agent-Dienste, die vollständig den aktuellen FAA-Vorschriften entsprechen. Als Ihr US-Vertreter für Zustellungen übernehmen wir:
- die offizielle Kommunikation mit der FAA in Ihrem Namen
- den sicheren und zeitnahen Empfang von FAA-Dokumenten
- die vollständige Einhaltung der aktuellen FAA-Anforderungen
Egal ob Neuantrag, Verlängerung oder Datenänderung – wir machen den Prozess einfach, schnell und sorgenfrei.
Ihre Vorteile mit uns:
- Schnelle Einrichtung
- FAA-konforme Unterlagen
- Vertraut von internationalen Luftfahrzeughaltern
- Zuverlässige Kommunikation mit der FAA
Damit Aircraft Partner als Ihr FAA-Vertreter auftreten und Ihnen eine Adresse in den USA bereitstellen kann, benötigen wir Ihre Angaben. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus.